Archiv der Kategorie 'Wer nix zu verbergen hat..'

Anfrage Bundesregierung: Gewalttäter-Dateien

Die Fraktion „Die Linke“ hat eine Anfrage an die Bundesregierung zu den vom BKA usw. geführten Gewalttäter-Dateien gestellt. Mehrere Fragen beziehen sich auch auf die Datei „ Gewalttäter Sport“, welche im Juni 2009 11 245 Personen umfasst.

Trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, welches die Rechtswidrigkeit der Datei feststellte, „prüft“ die Bundesregierung weiterhin, ob ein Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich ist. Ok, das Urteil ist ja auch erst vor gut 7 Monaten ausgesprochen worden..
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Datei „Gewalttäter Sport“ rechtswidrig!

Verwaltungsgericht kippt Datei „Gewalttäter Sport“
10. Kammer gibt Klage auf Löschung aus der Datei statt.

Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei „Gewalttäter Sport“, in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.

Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung – die der Zustimmung des Bundesrates bedarf – voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei „Gewalttäter Sport“, weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.

Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen..

Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Hannover

weitere Artikel:
faz.net: Hooligan-Sammeldatei rechtswidrig
haz.de:
Verwaltungsgericht kippt Datei „Gewalttäter Sport

Göttinger Antirepressions-Tage

Vom 22. Februar bis 29. März 08 finden die Göttinger Antirepressions-Tage mit verschiedenen Vorträgen, Ausstellungen und Workshops statt.

Die erste Veranstaltung startet am Fr, 22.02.08 um 19h im Kino Lumiere (Geismar Landstr. 19):

Mit neuen „Antiterror“-Gesetzen in den autoritären Sicherheitsstaat?
„Innere Sicherheit“ im permanenten Ausnahmezustand
Referent: RA Dr. Rolf Gössner (Bremen)

weitere Infos zu den Veranstaltungen: Flyer

drei Downloads --> kein Internet

Dieses aus Frankreich bekannte Bonussystem plant jetzt auch das britische Department for Culture, Media and Sport.

Das britische Ministerium für Kultur, Medien und Sport plant ein Gesetz, nach dem Internetprovider verpflichtet wären, gegen Internetnutzer vorzugehen, wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoß, berichtet die Tageszeitung The Times, ist eine E-Mail mit einer Warnung vorgesehen, beim zweiten Mal soll eine zeitlich befristete Sperre des Internetzugangs erfolgen, beim dritten Mal soll der Internetzugang ganz gesperrt werden.

Internetprovider, die der Maßnahme „three strikes“ nicht nachkommen, können nach dem Gesetz belangt werden. Geplant ist auch, dass die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt werden müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben.

weiter bei heise.de
und bei derTimes online.

Videoüberwachung ist für Hunde scheisse

Highlight des Tages:

Laut Heise, Stuttgarter Zeitung und SWR bekam eine Frau eine Reinigungsrechnung von der Stuttgarter Volxbank, da ihre Tochter Hundescheisse am Schuh hatte. Überführung mit Hilfe der Überwachungskameras.

„Sehr geehrte Frau H. , aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen.“ In Rechnung gestellt werden 52,96 Euro für „eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur“

Ich sollte mir mal die Überwachungsrechte an der Groner 9 sichern.

Bayerntrojaner zum Abhören von Skype

Die Vorratsdatenspeicherung feierte letzte Woche ihren ersten Monatstag in D-land. Die offizielle Einführung des Bundestrojaners steht auch vor dem Rechner und die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen sollten für die Bundesregierung kein Hindernis darstellen.

Neues zur „Terrorbekämpfung“ gibt es jetzt aus den Bierzelten in Bayern. Dem CCC ist ein Brief aus dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz in die Hände gefallen., welcher das Abhören von verschlüsselten Skype-Gesprächen beinhaltet.

Allgemeiner Hintergrund des Briefes ist die Klärung , wer die Kosten der TK-Überwachung zu tragen hat: Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Interessanter sind die dort aufgeführten Details zur technischen Umsetzung und die damit verbundenen Kosten.

Schön zu lesen, dass diese Skype-Capture-Unit anscheinend nur unter Windows 2000 und XP angeboten wird. Also langsam mal für alle Zeit neben Frickelfox auch aufs Frickel-OS umzusteigen. ;-) Nein, Mac ist nicht gemeint.

Der Brief kann hier heruntergeladen werden: ccc.de




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